
|
Der IGR - Interregionaler Gewerkschaftsrat Bodensee
Grundsätze der Zusammenarbeit
Die nachfolgenden Organisationen
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Baden Württemberg,
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Bayern,
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Landesexekutive Vorarlberg,
Kantonale Gewerkschaftsbünde St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Appenzell AR, Glarus, Graubünden,
Christliche Gewerkschaftsvereinigung – St. Gallen und Thurgau
die durch ihre nationalen Organisationen Mitglied im Europäischen Gewerkschaftsbund sind und sich ohne Vorbehalt zu den Grundsätzen des freien und demokratischen Gewerkschaftswesen bekennen, beschließen angesichts
- der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bzw. vielfältiger bilateraler Kooperationsverträge mit der EU,
- der gemeinsamen, Jahrhunderte alten, politischen und kulturellen Tradition zwischen den angrenzenden Ländern um den Bodensee sowie dem Fürstentum Liechtenstein,
- der engen wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, sozialen Verflechtungen und der vielfältigen, gemeinsamen Probleme, insbesondere der Probleme im Bereich der Ökologie, des Tourismus und des Verkehrs im Alpenraum,
- der jahrelangen Erfahrungen der Zusammenarbeit der Gewerkschaften,
sich enger in einem Interregionalen Gewerkschaftsrat zusammenzuschließen, um die wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, sozialen, ökologischen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer/innen auf der Ebene der Europa-Region Bodensee im allgemeinen und insbesondere im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Union zu vertreten und zu fördern.
Der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband LANV kooperiert im Rahmen der gemeinsamen Konferenz mit Beobachterstatus und im Rahmen des Präsidiums mittels eines Gastmandates.
Um diese Ziele zu erreichen, erarbeitet der Interregionale Gewerkschaftsrat Bodensee ein Aktionsprogramm und koordiniert die Tätigkeit der angeschlossenen Organisationen.
In diesem Sinne legen die oben genannten Organisationen die folgenden Grundsätze der Zusammenarbeit fest.
- Der Interregionale Gewerkschaftsrat setzt sich aus folgenden Organisationen zusammen:
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Baden Württemberg mit der Region Bodensee-Oberschwaben,
Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Bayern mit der Region Allgäu,
Österreichischer Gewerkschaftsbund - Landesexekutive Vorarlberg,
Kantonale Gewerkschaftsbünde St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Zürich, Appenzell AR, Glarus, Graubünden,
Christliche Gewerkschaftsvereinigung (CGV) – St. Gallen und Thurgau,
Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband LANV mit Beobachterstatus.
- Die Organe des Interregionalen Gewerkschaftsrates Bodensee sind:
* die Gemeinsame Konferenz,
* das Präsidium,
* die Kontroll/Revisionskommission.
- Die gemeinsame Konferenz des IGR-Bodensee setzt sich wie folgt zusammen:
DGB-Bezirk Baden Württemberg und DGB-Bezirk Bayern
(mit den DGB-Regionen Allgäu, Bodensee-Oberschwaben),
|
9 Delegierte |
| ÖGB Vorarlberg |
9 Delegierte |
Kantonale Bünde
CGV der Schweiz
|
8 Delegierte
1 Delegierte/r |
| LANV Liechtenstein |
2 Gast-Delegierte |
Die gemeinsame Konferenz tagt mindestens einmal im Jahr.
Sie wählt alle sechs Jahre auf Vorschlag der im IGR-Bodensee vertretenen Organisationen in offener Wahl das Präsidium. Das Präsidium besteht aus dem/der Präsident/in und zwei Vizepräsidenten/innen, fünf weiteren Präsidiumsmitgliedern. Die/der Vorsitzende der Kontroll-/Revisionskommission nimmt als Gast an den Präsidiumssitzungen teil.
Der Arbeitnehmer-Verband Liechtenstein erhält und benennt ein weiteres Präsidiumsmandat (ohne Stimmrecht).
Das Präsidium wählt in offener Abstimmung aus seiner Mitte den/die Präsidenten/in für die Amtsdauer von zwei Jahren. Das Amt wechselt alle zwei Jahre zwischen den beteiligten Organisationen.
Die gemeinsame Konferenz ist bestrebt, Übereinstimmung über die Besetzung des Präsidiums und über Projekte der Zusammenarbeit herbeizuführen. Sollte eine Abstimmung notwendig werden, erfolgt die Beschlussfassung mit der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Das Präsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass der IGR-Bodensee sich eine Geschäfts- und Finanzordnung gibt.
Einberufung und Vorbereitung der gemeinsamen Konferenz erfolgen durch das Präsidium bzw. durch den Bund, der den/die Präsidenten/in stellt.
- Das Amt des/ der Präsidenten/in wechselt jeweils nach zwei Jahren zwischen
den oben aufgeführten Organisationen.
Das Präsidium tritt in der Regel viermal pro Jahr zusammen.
Das Präsidium vertritt den Interregionalen Gewerkschaftsrat nach außen und führt die Geschäfte im Rahmen und auf der Grundlage der von der gemeinsamen Konferenz gefassten Beschlüsse.
Das Präsidium ist bestrebt, Übereinstimmung über die Geschäftsführung und Arbeitsvorhaben zu erzielen. Sollte eine Abstimmung erforderlich sein, so erfolgt die Beschlussfassung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Es setzt nach Bedarf Arbeitsgruppen, vor allem regionaler und sektoraler Art, ein.
- Die Kontroll-/Revisionskommission besteht aus 4 Mitgliedern und wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden/Vorsitzende.
- Die Vereinbarung über die Gründung des Interregionalen Gewerkschaftsrates Bodensee und die Grundsätze der Zusammenarbeit treten in Kraft am 5.07.2002.
Friedrichhafen, den 5.07.02
Die Satzung gibt es auch hier als pdf-File zum Download.
SatzungEndfassung.pdf (17.2 kB)
|

Mitglieder:
Schweiz
Schweizer Gewerkschaftsbund Kantone
St. Gallen Thurgau Schaffhausen Zürich Appenzell AR Glarus Graubünden
Christliche Gewerkschaftsvereinigungen
St. Gallen Thurgau
Fürstentum Liechtenstein
Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband
Österreich
ÖGB, Landesexekutive Vorarlberg
Deutschland
DGB-Bezirk Baden-Württemberg Region Bodensee-Oberschwaben DGB-Bezirk Bayern, Region Allgäu
|